Mit der Kärntner Familienkarte die Sommer Kärnten Card zum stark ermäßigten Preis!

Zeit miteinander verbringen, zusammen etwas unternehmen, Spaß haben! In diesem Sinne unterstützt das Land Kärnten alle Besitzer/innen der Kärntner Familienkarte, Kärntner Jugendkarte und 2022 auch wieder Senior/innen* und Studierende** mit Hauptwohnsitz in Kärnten beim Kauf einer Sommer Kärnten Card 2022.
Die Aktion ist im Zeitraum vom 31. Jänner bis 26. Feber 2022 gültig.
Ermäßigte Preise:
  • Kärnten Card Saisonpaket für Erwachsene statt um € 76,- um € 52,-
  • Kärnten Card Saisonpaket für Kinder statt um € 39,50 um € 12,-
  • Kärnten Card Saisonpaket für Senioren statt um € 72,- um € 52,-
So kommen Sie zu den ermäßigten Karten:

Kärntner Familienkarte

Sie sind im Besitz der Kärntner Familienkarte oder Kärntner Jugendkarte, Studienbeihilfenbezieher oder Ausgleichszulagenbezieher
Gegen Vorweis der Kärntner Familienkarte oder Vorweis des Studienbeihilfenbescheides oder Ausgleichszulagenbescheides beziehungsweise einer aktuellen Bezugsbestätigung (z.B. Pensionsanpassung zum 1.1.2022) bekommen Sie bei einer Verkaufsstelle das Kärnten Card Saisonpaket zum ermäßigten Preis.
Sie haben keine Kärntner Familienkarte oder Kärntner Jugendkarte
Sie müssen unter www.kaerntnerfamilienkarte.at oder www.kaerntnerjugendkarte.at eine Kärntner Familienkarte oder Kärntner Jugendkarte beantragen. Bei Beantragung der Kärntner Familienkarte bekommen Sie zeitnah (innerhalb von 24h) eine Bestellbestätigung per Mail, auf der die Nummer Ihrer Familienkarte und die Anzahl der begünstigten Familienmitglieder ersichtlich ist. Mit Vorlage dieser Bestätigung können Sie für diesen Personenkreis die Kärnten Card bei unseren Verkaufsstellen zum ermäßigten Preis aufladen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausstellung der Kärntner Jugendkarte ca. 14 Tage ab Einlangen des Antrages dauern kann.
Im Rahmen des Projektes sind auch Klient/innen der Kärntner Chancengleichheit berechtigt, die Kärnten Card zum ermäßigten Preis von Euro 52,- für Erwachsene und Euro 12,- für Kinder zu erwerben. Der dafür von Einrichtungen der Kärntner Chancengleichheit ausgegebene Gutschein muss beim Kauf der Karten vorgewiesen werden. Die Begünstigung gilt auch für eine ausgewählte Begleitperson. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt der Kärntner Landesregierung, Frau Marianne Tschernitz, 050 536 14531.
Achtung: Eine Refundierung von bereits aufgeladenen Karten für die Sommersaison 2022 ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kaerntnerfamilienkarte.at
*Aktion gültig für Studierende mit gültigem Studienbeihilfenbescheid und Hauptwohnsitz in Kärnten und für Senior/innen, die eine Ausgleichszulage beziehen. Sollte auf dem Studienbeihilfenbescheid nicht klar ersichtlich sein, dass der Hauptwohnsitz in Kärnten ist, muss ein aktueller Meldezettel (Hauptwohnsitz Kärnten) vorgelegt werden. Als Nachweis für den Bezug der Ausgleichszulage ist entweder der Ausgleichszulagenbescheid oder eine aktuelle Bezugsbestätigung (z.B. Pensionsanpassung zum 1.1.2022) vorzulegen.