Bildungsreferent LH Peter Kaiser besuchte heute, Donnerstag, die Kindergärten in Eitweg und St. Michael/Lavanttal. Der Landeshauptmann informierte das Personal der beiden elementarpädagogischen Einrichtungen über das neue Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das sich derzeit in der Begutachtungsphase befindet. In Eitweg wurde Peter Kaiser von Bürgermeisterin Maria Knauder und Landtagsabgeordneter Claudia Arpa begleitet. In St. Michael/Lavanttal war Vizebürgermeisterin Michaela Lientscher mit dabei. Für die Kinder des Kindergarten Eitweg hatte der Bildungsreferent ein Bobbycar, für die Kinder in St. Michael ein Laufrad mit.
Der Kindergarten in Eitweg wurde vor drei Jahren gegründet und ist in der örtlichen Volkschule beheimatetet. Vor zwei Jahren konnte eine zweite Gruppe eröffnet werden. Der Kindergarten St. Michael im Lavanttal wurde 2014 vom Land Kärnten mit den Zertifikaten Gesunder Kindergarten und Gesunde Küche ausgezeichnet. Der Landeshauptmann zeigte sich von den pädagogischen Konzepten der beiden Kindergärten beeindruckt und meinte in Anlehnung an das bekannte Julius Tandler Zitat
„Wer Kindern Paläste baut, reist damit Kerkermauern ein“.
„Paläste zu errichten ist die eine Sache – doch um diese mit Leben zu erfüllen, bedarf es engagierten Pädagoginnen und motivierenden Rahmenbedingungen“,
betonte Kaiser und verwies auf das neue, gerade in Begutachtung befindliche Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
„Es ist die größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik seit 1945 und ein Meilenstein für alle Kinder, Familien und Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Qualität der Kinderbetreuung zu steigern und die Arbeitsbedingungen der Pädagoginnen und Pädagogen zu verbessern. Parallel dazu sollen auch die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen optimiert werden“,
erklärte Kaiser.
Konkrete Schritte sind etwa die sukzessive Reduzierung der Gruppengrößen bis 2028 auf 20 Kinder und die Erhöhung der Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Personal. Zusätzlich sollten die Gehälter – vor allem im privaten Bereich – angehoben werden.
In dem neuen Gesetz ist auch ein gänzlicher Entfall der Elternbeiträge, bis auf den Essensbeitrag und besondere Zusatzangebote, verankert.
„Es wird uns damit erstmalig gelingen, gesetzlich sicherzustellen, dass jedes Kind – unabhängig vom Einkommen seiner Eltern – eine elementarpädagogische Einrichtung besuchen kann“,
verdeutlichte Kaiser.
Um den durch die Verringerung der Gruppengrößen notwendigen zusätzlichen Raumbedarf finanzieren zu können, wird der jährlich mit 20 Millionen Euro dotierte Kärntner Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds umgewandelt und aufgestockt werden. Auch das dafür notwendige Gesetz soll Anfang 2023 beschlossen werden.
Die Novelle des Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes sollte Anfang des kommenden Jahres im Kärntner Landtag beschlossen werden und mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 in Kraft treten.
Quelle: LPD Kärnten